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Zurück zur ÜbersichtKeine Werbung für sicheren Versandweg für Geld oder Sachwerte, ohne deutlich auf geltende Haftungsbegrenzung hinzuweisen
Die Deutsche Post darf nicht mehr für Einschreiben als sicheren Versandweg werben. Sie muss deutlich auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinweisen, wenn sie dafür wirbt, Geld oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. So entschied das Landgericht Köln (Az. 81 O 26/25).
Einer Verbraucherin, die im Oktober 2024 per Einschreiben Ausweisdokumente versendet hatte, ging die Sendung verloren. Dadurch entstanden ihr Folgekosten von rund 300 Euro. Die Deutsche Post wollte aber nur 50 Euro aus Kulanz erstatten. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht deutlich genug hingewiesen. Die Deutsche Post habe offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – sei aber erst im Kleingedruckten erwähnt worden. Das sei irreführend, weshalb die Verbraucherzentrale Niedersachsen abgemahnt und auf Unterlassung geklagt hat.
Vor Landgericht Köln hat die – zwischenzeitlich überholte Formulierung – als Blickfangwerbung gewertet. Die Deutsche Post lenkte ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Damit verpflichtet sich die Deutsche Post, in Zukunft nicht mehr für seine Einschreiben als sicheren Versandweg für Geld oder Sachwerte zu werben, ohne deutlich auf die geltende Haftungsbegrenzung hinzuweisen. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen Aufpreis das “Einschreiben Wert” an.
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