HÖFFMANN    &   PARTNER

R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 23.01.2026

Umqualifizierung von beschränkt abzugsfähigen Verlusten aus gewerblicher Tierhaltung in abzugsfähige Verluste nicht möglich

Die Zweckrichtung von § 15 Abs. 4 Sätze 1-2 EStG gebietet es nicht, eine Umqualifizierung von in der Vergangenheit erlittenen beschränkt abzugsfähigen Verlusten aus gewerblicher Tierhaltung in abzugsfähige Verluste vorzunehmen, wenn keine aktive gewerbliche Tierhaltung mehr betrieben wird. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 4 K 15/24).

Ob dies auch im Falle einer “Definitivbelastung” durch die Verluste gelte, könne offenbleiben, da eine solche im Streitfall nicht festzustellen war. Die spätere Verlustnutzung sei weder endgültig nicht mehr möglich noch so gut wie ausgeschlossen gewesen, wobei nicht allein auf die Einkunftsquelle, aus welcher die Verluste herrühren, abgestellt werden könne.

Zur weiteren Klärung der Rechtsfrage wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (BFH-Az. VI R 29/24).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


E-Mail
Anruf