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"Diesel-Abgasskandal"

Daimler, Fiat, Audi, VW, Porsche, SEAT, ŠKODA,  - Wenn Sie Käuferin oder Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeugs sind, könnten Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche zustehen. 

Autoherstellern haben im Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe mit unabsehbaren Folgen erlitten (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-693/18). Die zuständige EuGH-Gutachterin kam ebenfalls zu dem Schluss, der Einsatz von "Abschalteinrichtungen" ist nach EU-Recht verboten. Das Urteil ist richtungsweisend für laufende Prozesse gegen die Autohersteller und eröffnet neue Klagemöglichkeiten. 

Auch Fahrzeugkäufer, die bislang noch nichts unternommen haben, könnten noch Ansprüche haben, insbesondere Käufer eines Daimler-Fahrzeuges (z.B. GLK 220 CDI) sowie eines 2,7- und 3,0-Liter-AUDI-Motors, die auch in Fahrzeugen der Volkswagen AG verbaut worden sind.

Die Daimler AG hat zwar gegen alle Rückrufbescheide des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Widerspruch eingelegt. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, ist der Autohersteller mit seinen Widersprüchen gegen die vom KBA angeordneten Diesel-Rückrufe gescheitert. Die Behörde hat nahezu alle von Daimler eingelegten Widersprüche gegen die Bescheide zurückgewiesen. Nach Auffassung des KBA hat Daimler in hunderttausenden Dieselfahrzeugen seiner Marke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Sie sorgt dafür, dass die Stickoxidwerte bei Tests unter der Norm bleiben, während sie auf der Straße darüber liegen. Von den Rückrufen sind EU-weit etwa 1,4 Million Fahrzeuge unterschiedliche Modelle betroffen, davon ungefähr 600.000 in Deutschland.

Nach aktuellen Informationen ist auch der  Automobilhersteller Fiat-Chrysler in den Fokus des Diesel-Abgasskandal geraten, sowohl mit EURO5 und mit EURO6-Motoren. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits die Büroräume des Automobilherstellers durchsuchen lassen. Rund 1,2 Millionen Fahrzeuge von Fiat sind in Deutschland laut KBA zugelassen. Davon knapp 290.000 vom Modell Ducato. Fiat-Motoren werden  zudem oft als Basisfahrzeug für Dethleffs-Wohnmobile genutzt.

 

Der Rechtsanwalt für Diesel-Klagen in unserem Hause ist Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann. Er hat bereits zahlreiche Klagen gegen die Fahrzeughersteller erfolgreich geführt. Auch Mercedes-Fahrzeuge sind zunehmend von einem Rückruf durch Kraftfahrt-Bundesamt betroffen. 

 

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