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Freitag, 24.11.2023

Neuer Anlauf: Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Mit den Maßnahmen eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu ein Eckpunktepapier zur Bürokratieentlastung veröffentlicht. Zu den geplanten Änderungen gehören u. a.:

  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Schriftverkehr: Der Schriftverkehr in Papierform soll zur Ausnahme und die elektronische Form die Regelform werden. Geplant sind entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die zahlreiche Schriftformerfordernisse (insbesondere im Vereins-, Schuld- und Mietrecht) soweit wie möglich aufheben sollen. Auch im Wirtschaftsrecht sollen Erleichterungen geschaffen werden. Im GmbH-Recht soll beispielsweise klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
  • Digitalisierung auch im Mietrecht: Bereitstellung der Belege der Betriebskostenabrechnung soll in digitaler Form möglich werden.
  • Arbeitsvertragsrecht: Im Bereich des Arbeitsvertragsrechts sind einschlägige Änderungen im Nachweisgesetz geplant. Hier soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten.
  • Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB/§ 109 Gewerbeordnung) soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Außerdem sollen das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz dahingehend angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen elektronisch zur Verfügung stellt.
  • Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.
  • Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung: Für die nach der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (§ 4 Abs. 4 LMIDV) vorzuhaltenden schriftlichen Aufzeichnungen über in loser Ware enthaltene Allergene soll die digitale Form ermöglicht werden. Dies soll dann auch für verpflichtende Informationen über in loser Ware enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen gelten, da für die Art und Weise der Kennzeichnung in den einschlägigen Vorgaben auf die Regelung der LMIDV verwiesen wird.

Die Maßnahmen müssen nun noch in ein Gesetz einfließen. Auf Basis des Eckpunktepapiers will das Bundesjustizministerium schnellstmöglich einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren.

Das Eckpunktepapier zu dem Bürokratieentlastungsgesetz IV finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.