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  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Vorsorge und Betreuung


Vorsorgevollmacht

 

Einen jeden kann es treffen und nicht erst im Alter: Ein Unfall oder eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit können dazu führen, dass man dauerhaft oder auch nur vorübergehend seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

In diesen Fällen sieht das Gesetz vor, dass das Betreuungsgericht eine geeignete Person als gesetzlichen Betreuer bestellt, da nicht einmal ein Ehegatte oder der nächste Verwandte automatisch für die betroffene Person handeln oder entscheiden dürfen. Nicht immer wird vom Gericht der „Wunschkandidat“ der betroffenen Person bestellt. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Die Notarin steht Ihnen für eine solche Vorsorge beratend zur Seite und bereiten für Sie entsprechende Vollmachten vor, welche den umfassenden gesetzlichen Vorschriften genügen und damit die Anordnung einer Betreuung verhindern. In diesen Vollmachten können Sie selbst jemanden bestimmen, dem Sie vertrauen und der Ihre Angelegenheiten für Sie regeln kann, wenn Sie das selbst nicht (mehr) können.

Um zu gewährleisten, dass die Vollmachten bei Eintritt des Notfalls auch gefunden und beachtet werden, kann die Notarin die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer (ZTR) registrieren.

Auch wenn für eine Vorsorgevollmacht nicht in allen Fällen die notarielle Form vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine solche aufgrund der damit verbundenen großen Vorteile: Sie erhalten eine professionelle Beratung sowie eine bessere Gültigkeitsgewähr. Ferner kann dem Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Fall des Verlustes der Vollmacht beim Notar weitere Ausfertigungen erteilen zu lassen.



Patientenverfügung

 

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Erklärung, in welcher man selbst angibt, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie können hierbei beispielsweise bestimmen, ob Maßnahmen wie künstliche Beatmung und Ernährung oder eine Dialyse erfolgen sollen oder zu unterbleiben haben.



·        Glossar der Bundesnotarkammer zur  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

·        Flyer der Bundesnotarkammer zum  Zentralen Vorsorgeregister

·        Merkblatt der Bundesnotarkammer zur  ZVR-CARD