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Recht / Sonstige 
Dienstag, 06.02.2024

Erteilte Baugenehmigung einer Immobilie kann erlöschen

Der bereits genehmigte Bau einer Immobilie kann sich aus vielerlei Gründen verzögern. Eine erteilte Baugenehmigung kann jedoch mit der Zeit die Gültigkeit verlieren. Wie lange die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Sie beträgt

  • in Berlin: 2 Jahre
  • in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: 3 Jahre
  • in Bayern und Rheinland-Pfalz: 4 Jahre
  • in Brandenburg: 6 Jahre

Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann wird ein neuer Bauantrag fällig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Frist nach schriftlichem Antrag verlängert wird. Ein solcher Antrag hat allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Baupläne dem dann geltenden öffentlichen Baurecht nicht widersprechen.

Eine Baugenehmigung kann zudem auch dann ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau ins Stocken gerät. Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Fristen. Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem es eine solche Regelung nicht gibt. Dort erlischt die Baugenehmigung aber, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen und die Nutzungsaufnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt haben.

Wer nicht weiß, wann Baubeginn sein soll, sollte darum besser mit dem Bauantrag noch warten. Wer vor dem Kauf eines Grundstücks aber prüfen möchte, ob das Grundstück überhaupt nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, kann ggf. zunächst einen Bauvorbescheid beantragen. Dieser ist günstiger als ein Bauantrag. Die dort getroffenen Entscheidungen der Baubehörde sind für die Länge der Geltungsdauer, die in der Regel adäquat zum Bauantrag ist, verbindlich. Der Vorbescheid ersetzt den Bauantrag jedoch nicht.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.